UVV + FEM 4.004 – Prüfung

Gemäß der DGUV Vorschrift 68 sind regelmäßige Prüfungen von Flurförderzeugen erforderlich, um die Sicherheit und Funktionalität dieser Geräte zu gewährleisten. Diese Prüfungen dienen dazu, potenzielle Gefahren zu identifizieren, Unfälle zu verhindern und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.

Staplerwelt Diedrich

Die Prüfungen müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben regelmäßig durchgeführt werden. Die genauen Intervalle richten sich nach den Einsatzbedingungen und Herstellervorgaben des jeweiligen Flurförderzeugs.

FEM steht für die Europäische Vereinigung der Förder- und Lagertechnik. Es handelt sich um einen Verband, der seit 1953 besteht und über 1.000 Firmen der Förder- sowie Lagerbranche in Europa abbildet. Standort des Sekretariats ist Brüssel. Die Mitglieder bestehen aus 13 nationalen Verbänden, so zum Beispiel dem deutschen Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.. Direktmitgliedschaften von Unternehmen sind allerdings untersagt. Die FEM ist das, was früher die UVV war. Gesetzlich ist es vorgeschrieben, dass einmal jährlich die Gabelstapler gewartet bzw. geprüft werden. 

Die Prüfung findet unter den Gesetzmäßigkeiten der FEM 4.004 – Prüfung nach dem DGUV 68 statt. Hierbei werden Ausrüstung und Zustand des Flurförderfahrzeuges beurteilt und begutachtet.

UVV + FEM 4.004 - Prüfung

Mir ist es wichtig das Ihr Gerät geprüft wird, um Ihnen die wahren Mängel aufzuzeigen. Dann haben Sie die Möglichkeit sich von verschiedenen Instandsetzern Kostenvoranschläge einzuholen.

01.

Inhalte des
Prüfungsumfang

  1. Sichtprüfung:

    • Überprüfung auf äußere Schäden, Risse oder Verformungen der tragenden Teile.
    • Kontrolle der Bereifung auf Verschleiß und Beschädigungen.
    • Funktionstüchtigkeit von Beleuchtungseinrichtungen und Signaleinrichtungen.
  2. Funktionsprüfung:

    • Test der Lenkanlage auf Spiel und Funktion.
    • Überprüfung der Bremsanlage auf Wirksamkeit und Gleichmäßigkeit.
    • Funktion der Hubvorrichtung, nebst Begrenzungseinrichtungen.
    • Prüfung der Hydraulikanlage auf Leckagen.
  3. Elektrische Prüfung:

    • Überprüfung der Batterie auf Ladungszustand und eventuelle Beschädigungen.
    • Funktionstest der elektrischen Steuerungen und Sicherheitseinrichtungen.
  4. Last- und Fahrtprüfung:

    • Simulation von Lastbetrieb, um die Stabilität und Funktionalität unter Belastung zu überprüfen.
    • Test der Fahreigenschaften auf Geradlinigkeit und Kurvenfahrt.
02.

Details zum
Prüfungsumfang

1. Lenkung
Lenkgetriebe (toter Gang), Achsschenkelbolzen, Radlager, Lenkhebel (fester Sitz), Achsenaufhängung, Lenkgestänge und Gelenke.

2. Bremsen (Fahrbremse und Feststellbremse)
Bremsbeläge, Bremsleitungen und -anschlüsse, Arretierung der Feststellbremse, Bremspedalspiel, Wirksamkeit der Bremsen, Bremsseil oder -gestänge.

3. Räder:
Radbolzen, Bereifung und Luftdruck, Fußabweiser (Mitgänger-Flurförderzeuge).

4. Fahrgestell:
Rahmen und Traversen (Schweißnähte), Befestigung des Gegengewichtes und des Hubgerüstes am Fahrgestell, Tragfedern und Federlagerungen, Anhängekupplung.

5. Schalter, Warneinrichtung:
Schaltschloss oder Zünd- bzw. Anlassschloss, Fahrschalter und Betätigungseinrichtungen, Deichselkopfschalter bei Mitgänger-Flurförderzeugen, Hupe.

6. Antrieb:
Bei elektrischem Antrieb:
Sicherungen und Leitungen (z.B. keine geflickten Sicherungen, keine überbrückten Sicherungselemente, Isolationsschäden, Befestigungen), Befestigungselemente der Fahrzeugbatterie, Impulssteuerung.

Beim Antrieb von Verbrennungsmotoren:
Auspufftopf (Zustand und Geräuschdämpfung), Einspritzpumpe (Rauchfreiheit), Abgasreinigung (Katalysator und Filter).

7. Anhänger
Soweit Anhänger verwendet werden, sind auch bei diesen Fahrwerk und Kupplungsgestänge zu prüfen.

8. Fahrerschutz:
Fahrerstandschutz bei Standflurförderzeugen. Schutzdach für den Fahrer, Lastschutzgitter sofern vorhanden (Befestigung, Zustand).

9. Sonstiges:
Fabrikschild, Traglastdiagramm, Anhängevorrichtung, Beschilderung, Sitz und Haltegriff für Mitfahrer, Beleuchtungsanlage, sofern vorhanden. Werden Anbaugeräte abwechselnd für verschiedene Hochhubwagen und Gabelstapler verwendet, sind besondere Prüfblätter zu verwenden.

Alle durchgeführten Prüfungen werden sorgfältig dokumentiert. Hierzu gehören Datum der Prüfung, Art der Prüfung, durchgeführte Maßnahmen und festgestellte Mängel. Bei Mängeln ist eine umgehende Instandsetzung erforderlich, bevor das Flurförderzeug wieder in Betrieb genommen wird. Sind keine Mängel festgestellt worden wird die Plakette durch uns angebracht.

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