Bediener­schulung – Hubarbeits­bühnen

Die sichere Bedienung von Hubarbeitsbühnen erfordert nicht nur technisches Verständnis, sondern auch eine fundierte Ausbildung gemäß der DGUV 308-008. Diese Richtlinie, herausgegeben von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), legt die Anforderungen an die Ausbildung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen fest, um Unfälle und Gefährdungen während des Einsatzes zu minimieren.

Staplerwelt Diedrich

Die Ausbildung nach DGUV 308-008 umfasst verschiedene Module

Diese Module sollen sicherstellen, dass die Bediener über das erforderliche Wissen und die praktischen Fähigkeiten verfügen, um Hubarbeitsbühnen sicher und effektiv zu nutzen. Dazu gehören theoretische Grundlagen zu den verschiedenen Arten von Hubarbeitsbühnen, den geltenden Sicherheitsvorschriften und den technischen Eigenschaften der Maschinen.

Ein zentraler Bestandteil der Ausbildung ist die Vermittlung von praxisorientierten Fähigkeiten. Hierbei lernen die Teilnehmer das sichere Auf- und Absteigen, die richtige Bedienung der Steuerungselemente sowie das sichere Manövrieren der Hubarbeitsbühne in unterschiedlichen Arbeitssituationen. Besonderes Augenmerk wird auf das richtige Verhalten in kritischen Situationen und Notfällen gelegt, um schnelle und angemessene Reaktionen zu gewährleisten.

Wir sind gemäß DGUV 308-008 qualifiziert

In unseren Ausbildungslehrgängen vermitteln wir nicht nur technisches Know-how, sondern sensibilisieren die Teilnehmer auch für die Bedeutung der persönlichen Schutzausrüstung und die Einhaltung der Sicherheitsregeln. Die Schulung schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab, um sicherzustellen, dass die Teilnehmer die erworbenen Kenntnisse erfolgreich anwenden können.

Die regelmäßige Aktualisierung der Ausbildung gemäß DGUV 308-008 ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Bediener stets über die neuesten Entwicklungen in der Technologie und den Sicherheitsstandards informiert sind. Eine gut ausgebildete Bedienungspersonal ist nicht nur für den eigenen Schutz von großer Bedeutung, sondern trägt auch zur allgemeinen Sicherheit am Arbeitsplatz bei.

Insgesamt dient die Ausbildung nach DGUV 308-008 dazu, die Sicherheit, Effizienz und Professionalität im Umgang mit Hubarbeitsbühnen zu fördern und Unfälle sowie potenzielle Gefährdungen zu minimieren.

Ausbildung nach DGUV 308-008 für Hubarbeitsbühnen

Die Ausbildung, die in Theorie und Praxis durch­geführt wird beinhaltet folgende Themenschwer­punkte:

01.

Theoretische
Ausbildung

  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
  • Betrieb allgemein
  • Übernahme und Transport der Maschine
  • Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
  • Arbeiten mit der Maschine
  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Unfallgeschehen
  • Sondereinsätze
  • Theoretische Prüfung
02.

Praktische
Ausbildung

  • Einweisung an der Hubarbeitsbühne
  • Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung)
  • Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung)
  • Einüben der Steuerungsfunktionen
  • Einüben der Funktion des Notablass
  • Praktische Abschlussprüfung

Die Voraussetzungen für die Ausbildung nach DGUV 308-008 ist ein Mindestalter von 18 Jahren (bei fachlicher Aufsicht auch unter 18 Jahre möglich), sowie eine Körperliche und geistige Eignung. Nach Abschluss der theoretischen- und praktischen Prüfung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat und einen Befähigungsnachweis.

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