Rettung aus Höhen und Tiefen
Für Anwender der PSAgA nach DGUV Regel 112-199 (RHT)
Bei Arbeiten in der Höhe oder Tiefe in absturzgefährdeten Bereichen gehört die Rettung im Notfall zu den größten Herausforderungen. Können Rettungskräfte oder Industriekletter den Verunfallten nicht in kürzester Zeit aus dieser Situation befreien, kann dies schwerwiegende Folgen haben.
Rettung gewährleisten
Um die Arbeitssicherheit in diesem Bereich zu ermöglichen, muss nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV) zu jedem Zeitpunkt eine unverzügliche Rettung aus dem Gefahrenbereich und entsprechende Sachkunde im Umgang mit den Schutzausrüstungen gegen Absturz bzw. PSA gewährleistet sein.
Um dem nachzukommen, können Anwender von PSAgA nach DGUV Regel 112-198 diese mit speziellem Wissen und Ausrüstung selbst sicherstellen.
Prüfungsbeispiele für PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz)
Anwender von PSAgA müssen nach der DGUV Regel 112-198 ihre Schutzausrüstung regelmäßig selbst überprüfen können. Hierzu gehört die Kontrolle von Karabinern, Seilen, Auffanggurten und Verbindungsmitteln auf sichtbare Schäden, Verschleiß oder Alterung. Die Prüfung umfasst auch das Testen der ordnungsgemäßen Funktionsweise von Brems- und Rückhaltesystemen. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die Ausrüstung den vorgeschriebenen Belastungen standhält und korrekt gelagert wurde.
Prüfungsmerkmale bei SZP (Seilunterstützte Zugangs- und Positionierungsverfahren)
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